Informationen zur Verbrennung von krankheitsbefallenen pflanzlichen Abfällen

Schon mehrfach wurde im Amtsblatt über das Verbrennungsverbot pflanzlicher Abfälle informiert. Bei der Entsorgung krankheitsbefallener Gehölze und Sträucher sind Ausnahmen möglich. Dazu gibt der Landkreis Spree-Neiße folgende Information:

 

Der Landkreis Spree-Neiße als Untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde kann im Einzelfall Ausnahmen von dem Entsorgungsgrundsatz, der in § 27 Abs. 1 Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz — KrW-/AbfG) festgeschrieben ist, dass Abfälle zum Zwecke der Beseitigung nur in dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen behandelt, gelagert oder abgelagert werden dürfen, genehmigen. Das Verbrennen von Abfällen stellt eine Abfallbehandlung dar. In Ausnahmefällen kann das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen nach§ 27 Abs. 2 KrW-/AbfG von der zuständigen Behörde zugelassen werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird.

 

Eine gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigung erfolgt aber nur in gesondert gelagerten Fällen,wie bei krankhaften, mit Schädlingen befallenen pflanzlichen Abfällen, die nicht kompostiert werden dürfen, wie z. B. Feuerbrand. Ein entsprechender schriftlicher und begründeter Antrag unter Verwendung des Antragsformulars ist in diesen Fällen mit der Bestätigung des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuerung, Müllroser Chaussee 50, 15236 Frankfurt (Oder), beim

 

Landkreis Spree-Neiße,

Fachbereich Umwelt,

Untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde,

Heinrich-Heine-Straße 1,

03149 Forst (Lausitz),


Tel.: (03562) 98617037 oder 17036 einzureichen.

Der Antrag mit der Bestätigung ist vom Abfallbesitzer mindestens 14 Tage vor der beabsichtigtenVerbrennung einzureichen. Die Frist beginnt mit dem Eingang bei der über den Antrag zu entscheidenden Behörde.

Anträge sind auch im Amt Burg (Spreewald) erhältlich.

 

Landkreis Spree-Neiße

Fachbereich Umwelt