Amtsfeuerwehr, Amt Burg (Spreewald)
 
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Osterfeuer

Genehmigung von Osterfeuern

 

In jedem Jahr wird vielerorts das „Osterfeuer“ vorbereitet. Dabei ist Folgendes unbedingt zu beachten:

 

  • Feuer zur Osterzeit sind nur dann erlaubt bzw. können nur dann genehmigt werden, wenn sie eindeutig und zweifelsfrei dem Brauchtum dienen und die Nachbarschaft oder Allgemeinheit nicht gefährdet wird.

 

  • Wird dagegen Pflanzenschnitt oder anderer Unrat privat oder in privatem Kreis verbrannt, handelt es sich nicht um ein Brauchtumsfeuer, nur weil das Verbrennen (regelmäßig) zur Osterzeit geschieht. In solchen Fällen ist in aller Regel davon auszugehen, dass in erster Linie eine verbotene Abfallbeseitigung stattfindet.

 

  • Das Sammeln des Brennmaterials sollte erst kurz vor Ostern beginnen, da das Lagern derartiger Materialien erfahrungsgemäß auch zum Ablagern von Abfällen führt. Außerdem werden diese Ansammlungen von brütenden Vögeln, Igeln und Kleinsäugern als Unterschlupf benutzt. Das Brennmaterial muss daher vor dem Entzünden umgeschichtet werden, dabei können auch eventuell vorhandene Abfälle entfernt werden.

 

  • Die Osterfeuer sind nur am Karsamstag, ab 16:00 Uhr, durchzuführen.

 

  • Immer wieder muss die Feuerwehr zum Löschen von Osterfeuern ausrücken, deshalb ist ein ausreichender Sicherheitsabstand zu Gebäuden und zu Gehölzen (Kronenbereich!) einzuhalten und es ist zu vermeiden, dass durch starke Rauchentwicklung eine Verkehrsgefährdung entsteht. Die Feuerstelle ist bis zum Erlöschen von zwei Personen, davon eine über 18 Jahre alt, zu beaufsichtigen.

 

  • Osterfeuer müssen unter sofortiger Entrichtung der Gebühr in Höhe von 35 Euro im Sachgebiet Ordnungsangelegenheiten beantragt werden, damit überprüft werden kann, ob die Zulässigkeitsvoraussetzungen vorliegen. Diese Meldung wird zur besseren Vorbereitung von möglichen Gefahrenquellen und Einsatzbereichen der Feuerwehr weitergeleitet. Anmeldungen bekommen Sie im Amtsgebäude oder können unter www.amt-burg-spreewald.de, Formularservice heruntergeladen werden.

 

Da jedes einzelne Osterfeuer eine Umweltbelastung darstellt, sollte sich jede/r rechtzeitig überlegen, ob nicht durch Teilnahme an gemeinsamen Veranstaltungen mit anderen Vereinen und Einrichtungen die Anzahl der Osterfeuer verringert werden kann.

 

Sandra Schenker

SB Brandschutz