Himmelslaternen

Himmelslaternen sind verboten

Es drohen Bußgelder bis zu 5000 Euro

 

Potsdam (pm). In Brandenburg ist es ab sofort verboten, so genannte Himmels- oder Fluglaternen aufsteigen zu lassen. Dazu hat das Innenministerium eine entsprechende Ordnungsbehördliche Verordnung erlassen. Die Verordnung bezieht sich auf alle „unbemannten Ballone, bei denen die Luft im Balloninneren mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen erwärmt wird“. Bei Verstößen gegen das Verbot droht ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro.

 

Mehrere durch herabfallende Himmelslaternen verursachte Brände sprächen für eine Verbotsverordnung. Innenminister Rainer Speer verwies auf die Gefährlichkeit der Himmelslaternen: „Keiner kann die Flugbahn und damit mögliche Absturzstellen beeinflussen. Das ist in Städten und Gemeinden, aber auch in Brandenburgs bekanntlich besonders brandgefährdeten Wäldern und anderswo nicht zu verantworten.“