Amtsfeuerwehr, Amt Burg (Spreewald)
 
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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

(Diese Erklärung wurde am 23.09.2020 erstellt.)

 

Barrierefreiheit bedeutet die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am Alltag. Das gilt ebenso für die Nutzung von Internetangeboten, die auch für Menschen mit Beeinträchtigung ohne fremde Hilfe möglich sein soll.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.amtsfeuerwehr-burg-spreewald.de. Sie gilt nicht für verlinkte Angebote und Internetseiten.

 

Wir verfolgen das Ziel, unser  Angebot im Einklang mit der Brandenburgische Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (Brandenburgische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung - BbgBITV) vom 17. September 2019 barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

 

Das Amt Burg (Spreewald) ist bemüht, die Anforderungen des jeweils gültigen Stands der Barrierefreiheit vollständig zu erfüllen. www.amtsfeuerwehr-burg-Spreewald.de ist überwiegend mit den derzeit gültigen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar.

Das Grundsystem der Webseiten über das PortUNA-System (PortUNA.portal) beachtet die Richtlinien der BITV und WCAG.

 

Inhalte und Funktionen, die dem derzeit noch nicht vollständig entsprechen, sind nachfolgend aufgeführt.

 

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht vollständig barrierefrei:

  • PDF-Dokumente und Fotos (mehrheitlich)
  • Inhalte in Leichter Sprache und Gebärdensprache werden noch ausgebaut.

 

Das Amt Burg (Spreewald) arbeitet daran, die barrierefreien Angebote weiter auszubauen.

Feedback und Kontakt

Sie haben Fragen zur Barrierefreiheit oder möchten uns ein Feedback dazu geben? Kontaktieren Sie uns:

Durchsetzungsverfahren

 

Haben Sie uns einen Mangel in Bezug auf die Einhaltung der Anforderungen zur Barrierefreiheit mitgeteilt? Haben Sie nicht innerhalb von drei Wochen eine Antwort auf ihre Meldung bekommen oder stellt Sie die Antwort nicht zufrieden? Dann können Sie sich an die Durchsetzungsstelle des Landes wenden.

 

Durchsetzungsstelle bei der beauftragten Person der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen:

 

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration
und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV)
Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen
Haus S
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
14467 Potsdam


Telefon: +49 331 5014
Website der Beauftragten